Pedelec und E-Bike Test
twitter facebook

·························
Information:
·························

 · Links
 · Marktgeschehen
 · Technik
 · Leute
 · Gesetze
 · Firmenreports
 · Literatur

© 2019 ExtraEnergy.

· Kontakt
· Impressum
· Datenschutz

· Presseinformation

 


Achtung Kaltgerätestecker - Weitere Rückrufe in Sicht

Der Elektrorad-Rückruf der ZEG wegen ungeeigneter Stecker wird wohl nicht der einzige bleiben. Denn: was in China bei E-Bikes üblich ist, ist in Europa noch lange nicht legal. Warum keine Kaltgerätestecker? Welche Gesetze sprechen dagegen? Was wird ExtraEnergy tun?
 

 
Mit einem Kaltgerätestecker wird schon nichts anbrennen. Irrtum, bei Elektrofahrrädern kann das durchaus passieren. Zumindest wenn ein „normales“ Netzkabel, wie man es von Computern und Haushaltsgeräten kennt, mit dem Batterieladekabel verwechselt werden kann. Warum? Identische Stecker. Da das handelsübliche Elektrokabel für viel höhere Spannungen vorgesehen ist, kann es beim Elektrorad schon mal zum Funkenflug führen. Ein heißes Thema, bei dem so mancher Hersteller und Importeur gerade kalte Füße bekommt. Denn: was in China als Verbindungsstecker für E-Bikes üblich ist, ist in Europa noch lange nicht legal. Trotzdem sind hierzulande schätzungsweise 80-100 Pedelec- und E-Bike-Modelle mit Kaltgerätesteckern im Umlauf. Und obwohl die ZEG erst Ende 2008 einen Rückruf von 4 Pegasus Modellen gestartet hat, um die Stecker auszutauschen, bringt Carrefour in Frankreich solche Produkte gerade erst auf den Markt … ExtraEnergy will zum Schutz der Verbraucher weitere Maßnahmen ergreifen und rechnet damit, dass in Europa etwa 100.000 Elektroräder zurückgerufen werden müssen.

Wo liegt das Problem?
Kaltgerätestecker kennen wir aus dem Haushalt, von Wasserkochern, Computern, Toastern und vielen anderen Geräten des täglichen Lebens. Diese operieren je nach Netzspannung bei 110-240 Volt. Die meisten Elektroräder dagegen haben eine Spannung von 24 oder 36 Volt. Passt das handelsübliche Elektrokabel auch an ein Elektrorad, kann es leicht verwechselt werden. Benutzt man die Komponenten nach Anleitung und mit dem mitgelieferten Kabel, stellt ein Kaltgerätestecker keine Gefahr dar, es passiert nichts. Werden Kabel, die auf unterschiedliche Spannungen ausgelegt sind, jedoch verwechselt, ist ein Defekt zu erwarten. Bestenfalls wird dabei die Sicherung ausgelöst. Es kann aber auch zu Feuer, Rauchbildung oder einer Explosion kommen. Auch das ganze Fahrrad kann plötzlich unter Spannung stehen.

Wegen der Verwechslungsgefahr stellt ein Kaltgerätestecker an einem Elektrofahrrad also eine Gefahrenquelle für den Verbraucher dar. Deshalb schreibt der Gesetzgeber vor, dass Kaltgerätestecker für die Anwendung wie sie bei Elektrorädern gegeben ist, nicht verwendet werden dürfen. Mit dem CE-Zeichen, das für in der EU verkaufte Produkte obligatorisch ist, verpflichtet sich der Hersteller, alle geltenden Gesetze einzuhalten. Leider ist das bei vielen Importprodukten vorwiegend aus China nicht der Fall. Dort ist der Kaltgerätestecker auf für E-Bikes üblich, ja fast schon ein Standard. Und er ist billig herzustellen. Immer mehr Produkte werden einfach importiert, ohne dass die europäischen Gesetze und grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen beachtet werden.
 
Allerdings sind Verwechslungen nicht nur mit Kaltgerätesteckern, sondern beispielsweise auch mit XLR Steckern möglich. XLR-Stecker werden vor allem in der dreipoligen Ausführung im professionellen Beschallungs- und Tonstudio-Bereich an Mikrofon- und Lautsprecher-Kabeln verwendet, kommen aber auch bei Elektrorädern vor. Allem Anschein nach, hat es bei einem Elektrorad-Kunden in der Schweiz gebrannt weil XLR-Stecker zum Laden der Batterien verwechselt wurden. Mehr dazu in der Dokumentation zur Steckerproblematik von Hannes Neupert (PDF Download, 884KB)

ZEG ruft Pegasus-Modelle zurück
Im November 2008 startete die Zweirad-Einkaufs-Genossenschaft (ZEG) einen Rückruf für Elektrofahrräder ihrer Eigenmarke Pegasus. Der Grund: Die betroffenen Modelle - Electra 1, Electra 2, E-Bike 1 und E-Bike 2 – sind bzw. waren mit Kaltgerätesteckern ausgerüstet. In der Pressemeldung vom 14. November 2008 hieß es, dass es zu „nicht ungefährlichen Fehlfunktionen“ kommen könne, wenn ein handelsübliches Elektrokabel anstelle des mitgelieferten Ladegerätes benutzt würde. „Noch ist nichts passiert“ wird der ZEG-Vorstand zitiert. Es handele sich um eine „reine Vorsichtsmaßnahme“. Käufer eines der betroffenen Räder wurden gebeten, einen ZEG-Händler aufzusuchen, der das Problem mit einem kleinen Umbau beheben könne.
Pressemeldung zum ZEG-Rückruf (PDF Download, 60KB)

Produkte müssen Sicherheitsnormen entsprechen
Das Dezernat für technischen Arbeitsschutz und Produktsicherheit der Bezirksregierung Köln weist darauf hin, dass Pedelecs neben den Bestimmungen für den Straßenverkehr auch die Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes erfüllen müssen. Dabei sind auch die entsprechenden nationalen Verordnungen und europäischen Richtlinien zu beachten.

„Die Verwendung von Kaltgerätesteckern im Gleichspannungsbereich ist keine gute Lösung“, erklärt Herr Fischer vom genannten Dezernat, „da in diesem Fall die Akkus mit einer in Europa und in Deutschland handelsüblichen Verbindungsleitung an die 230 Volt des Stromnetzes angeschlossen werden können und eine Fehlanwendung vorhersehbar ist. Je nach technischer Ausrüstung und Gestaltung von Akku, Elektronik und Motor können Gefahren für den Verbraucher bestehen, wie z.B. ein Stromschlag bei Spannungsverschleppung auf den Fahrradrahmen.”

Sind Pedelecs mit einem Akku ausgestattet, der einen Anschluss für Kaltgerätestecker hat, so müsse hier der Einzelfall genau untersucht werden, sagt Herr Fischer weiter. Das heißt, „es muss geprüft werden, welche Gefahr bei dieser bestimmten technischen Ausführung besteht und welches Risiko sich daraus für den Verwender ergibt. Dann können die entsprechenden Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher ergriffen werden, z.B. eine technische Nachrüstung der Steckverbindung“. Herr Fischer empfiehlt, eine Prüfstelle für die Gefahrenermittlung und Risikobewertung sowie für die Entwicklung von Lösungen zu beteiligen.

Im Fall des Pegasus E-Bike 2 von ZEG wird die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen von der Bezirksregierung Köln, Dezernat 55 für Produktsicherheit überprüft.
Website der Bezirksregierung Köln

Gesetzliche Grundlagen
Gegen die Verwendung von Kaltgerätesteckern bei Elektrorädern sprechen in erster Linie zwei Vorschriften:
 
1) DIN EN 60335-1 / VDE 0700-1 Norm: Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke
Teil 1 (Allgemeine Anforderungen) Part 24.4
Stecker und Steckdosen für Kreise mit Kleinspannung* (…) dürfen nicht verwechselbar sein mit in IEC 60083 oder IEC 60906-1 (Haushaltsstecker) aufgeführten Steckern und Steckdosen oder mit Steckern und Gerätesteckern nach den Normblättern von IEC 60320 (Kaltgerätestecker).


*(Als Kleinspannung, umgangssprachlich auch Niedervolt oder Schwachstrom, werden in der Elektrotechnik Wechselspannungen bis 50 Volt Effektivwert und Gleichspannungen bis 120 Volt bezeichnet. Sie ist ein Teilbereich der Niederspannung.)
 
Im Klartext bedeutet das: Netzstecker und Kaltgerätestecker haben bei Anwendungen unter 50 Volt nichts zu suchen und auch keine Stecker, die mit optisch identischen Steckern für den sonstigen Haushaltsgebrauch verwechselt werden können.
 
VDE 0700-1 Norm zum Download
Mehr zum VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e.V.)

2) Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
Nach § 4 des GPSG darf ein Produkt nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es so beschaffen ist, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung Sicherheit und Gesundheit von Verwendern oder Dritten nicht gefährdet werden.
 
Wenn keine produktspezifischen Verordnungen vorhanden sind, muss eine Gefahrenanalyse durchgeführt werden.
 
Das GPSG sieht bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorschriften Sanktionen vor: Geldstrafen (§ 19) bis zu 3.000 Euro bei minderen und 30.000 Euro bei schweren bzw. wiederholten Verstößen und bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Schädigung des Verbrauchers durch eine Vernachlässigung der Pflichten aus dem GPSG sogar bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe (§ 20).

Was sagt uns das? Die Sicherheitsvorschriften, die für Steckerverbindungen gelten, sollten von Herstellern, Händlern und insbesondere von Importeuren kostengünstiger Elektroräder aus Asien ernst genommen werden.

Mehr zum GPSG

Weitere Rückrufe in Sicht
Während man sich in Deutschland spätestens seit dem Rückruf der ZEG ernsthaft Gedanken über die Sicherheit von Steckern macht, geht das Geschäft auf Nummer Risiko wo anders munter weiter. So bietet beispielsweise Carrefour in Frankreich seit kurzem Pedelecs mit 36 Volt Lithiumbatterien für 582 Euro an. Ein Cinch-Stecker stellt die Verbindung zum Ladegerät her und ein Kaltgerätestecker verbindet die Batterie mit der Elektronik. „Da wird wohl bald wieder ein Haus brennen”, so der Kommentar eines fachkundigen Beobachters.

Diese Räder sind nicht die einzigen illegalen Produkte auf dem europäischen Markt. ExtraEnergy vermutet, dass etwa 80-100 Elektrorad-Modelle nicht den Vorschriften entsprechen. Sie sind vor allem in Frankreich, Italien, England und Spanien im Umlauf. Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher werden dazu führen, dass in Europa schätzungsweise über 100.000 Pedelecs und E-Bikes zurückgerufen werden müssen. Möglicherweise werden andere Rückrufe nicht so glimpflich ausgehen wie bei der ZEG. Bei vielen Produkten werden größere Umbauten notwendig sein.

ExtraEnergy handelt zum Schutz der Verbraucher
ExtraEnergy sieht sich als Verbraucherschutzorganisation veranlasst, gegen den Verkauf von Elektrorädern, die aufgrund ungeeigneter Steckverbindungen eine Gefahrenquelle für den Verbraucher darstellen, vorzugehen. Wie Hannes Neupert, Vorsitzender von ExtraEnergy, kürzlich mitteilte, wird der gemeinnützige Verein den ZEG-Rückruf als Anlass für verschiedene Maßnahmen gegen die Verbreitung potentiell gefährlicher Produkte nehmen. „Zunächst möchten wir in Fachzeitschriften auf die Problematik aufmerksam machen“, so Herr Neupert. „Der nächste Schritt ist, Hersteller und Importeure von Fahrzeugen, die nicht den Sicherheitsvorschriften entsprechen, aufzuordern, diese freiwillig vom Markt zu nehmen.“ Weiterhin verkaufte Produkte mit potentiell gefährlichen Steckern will ExtraEnergy dann über das Internet-basierte System zur Marktüberwachung ICSMS (European Market Surveillance System) aus dem Verkehr ziehen. “Erfreulicher und zugleich ratsam wäre jedoch mehr Aufmerksamkeit seitens der Hersteller und Importeure für solche Details wie Stecker“, fügt Herr Neupert mit Nachdruck hinzu.
Mehr zu ICSMS

EnergyBus als langfristige Lösung
Die langfristige Lösung der Steckerproblematik ist wohl die Einführung des EnergyBus – d.h. eines standardisierten Steckersatzes, der speziell für Elektrofahrzeuge entwickelt wird und nur mit deren elektrischen Komponenten kompatibel ist. Die Standardisierung des Kommunikationsprotokolls, mit dem die einzelnen Komponenten miteinander „sprechen“, ermöglicht noch viele weitere Vorteile und Funktionen, die ein „normaler“ Stecker gar nicht leisten kann. Mehr hierzu auf EnergyBus.org.


Von Susanne Brüsch und Melanie Wiederkehr


15. Januar 2009

 
 

Termine:

7.-12. September 2021, IAA, München, Testparcours

alle Termine...