Pedelec steht für Pedal Electric Cycle und bedeutet, dass der Fahrer beim Treten zusätzlichen elektrischen Schwung bekommt.
Beim Pedelec ist die Motorleistung über einen Kraft-, beziehungsweise Bewegungssensor automatisch an die Muskelkraft des Fahrers gekoppelt. Der Motor ist also nur während des Tretens aktiv.
Dieses Prinzip der unmerklichen Bewegungserleichterung kennen wir beispielsweise von der Servolenkung im Auto.
Pedelecs, erstmals von Yamaha 1994 auf den Markt gebracht, haben das Potential einer neuen Fahrzeuggeneration, die funktioniert wie ein Fahrrad und so bequem ist wie ein Motorrad.
Gesetzliche Einordnung Riegelt der Motor bei 25 km/h ab und ist die Motornennleistung auf 250 W begrenzt, gelten für diese Fahrzeuge die gleichen Regeln wie für Fahrräder.
Bezeichnung: EPAC oder Pedelec, jur. Fahrrad Unterstützung: beim Treten Motornennleistung: 250 W Motorabriegelung: 25 km/h Fahrerlaubnis: nein Betriebserlaubnis: nein Zulassungspflicht: nein CE-Kennzeichnung: ja Pflichtversicherung: nein Kennzeichen: nein Versicherung: Hausrat- oder Haftpflicht* StVZO Konformität: ja Fahrweg: Radweg Helmpflicht: nein Anhänger: ja Beleuchtung: Fahrrad (StVZO) Rückspiegel: nein Promillegrenze: 1,5
* Bei Pedelecs mit Anfahrhilfe informieren, manche Versicherungen schließen selbstfahrende Fahrzeuge ausdrücklich aus
Eine Übersicht aller Regelungen finden Sie hier: >> Übersicht Regelungen Elektro-Zweiräder
>> Pedelec - S-Pedelec - E-Bike
Der Terminus "Pedelec" wurde von Susanne Brüsch 1999 als Ergebnis ihrer Diplomarbeit eingeführt.
Lesen Sie mehr über die Benennungen “Pedelec” und “E-Bike” in der Diplomarbeit von Susanne Brüsch.
Text: ExtraEnergy e.V., Nora Manthey
Letzte Änderung (Angela Budde): 17. Februar 2012
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